In Weiterführung des pharisäisch-jesuanischen Ansatzes der Differenzierung zwischen dem, »was des Kaisers« und dem, »was Gottes« ist, trennten die frühen Christen, zunächst pragmatisch, zwischen dem Bereich des Politischen und dem des Religiösen. Augustin legte in seinem Werk »De civitate dei« eine theoretische Begründung dieser Differenzierung vor, die radikal zwischen dem, was wirklich wichtig ist und zum ewigen Heil führt, der civitas dei, und allem Vorfindlichen, das bestenfalls die irdischen Belange regeln kann, häufig aber auch zum Bösen führt, unterscheidet. Diese Konzeption, die in ihrer Entstehungssituation den Vorteil hatte, falsche Erwartungen an das imperium romanum christianum zu relativieren, hat sowohl auf die praktisch-politische wie die politik-theoretische Entwicklung des Abendlandes großen Einfluss gehabt. Das wurde an drei Beispielen erläutert: An Otto von Freisings Chronica sive historia de duabus civitatibus, die zwar terminologisch auf Augustin fußt, aber - innerhalb seiner christlich gewordenen Welt - die Dualität von imperium und sacerdotium als konstitutiv begreift; an Thomas Hobbes’ Leviathan, der zwar die Unterscheidung von säkularem und religiösem Bereich kennt, aber – um des innerstaatlichen Friedens willen – den absoluten Vorrang des säkularen Souveräns betont; und am frühneuzeitlichen Modell der Trennung von Staat und Kirche, das anhand der Denkschrift des habsburgischen Hofrates Franz-Joseph von Heinke aus dem Jahre 1768 illustriert wurde.