Das Referat behandelte den politischen Begriff »Governance«, der auf unterschiedlichen Diskurs-Ebenen verschiedene Bedeutungen hat.

  • (a) »Good Governance« wurde in den 1980er Jahren von der Weltbank als Begriff der Politischen Ökonomie entwickelt. Good Governance ist in diesem Sinn ein normatives Kriterium, das sich aus mehreren Indikatoren zusammensetzt, die im Lauf der letzten Jahre zu messbaren Größen entwickelt wurden, die ein Ranking und Benchmarking zulassen und aufgrund deren man auch operative Programme und Strategien zur Anwendung bringt. In diesem definierten Sinne betrifft »Good Governance« das Verfahren der Auswahl und Abwahl der Machthaber, die Fähigkeit des Staates kollektive Güter wie Sicherheit, Schulbildung, Wasserversorgung, Gesundheitseinrichtungen und Verkehrswege herzustellen und möglichst allen den Zugang dazu zu ermöglichen, sowie die Frage, ob der Staat das soziale Leben tatsächlich regulieren kann, und ob diese Regeln von der Bevölkerung als legitim anerkannt und auch tatsächlich befolgt werden.
  • (b) Im Zuge der Verdichtung der internationalen Beziehungen durch die Weltkonferenzen und ihre Nachfolgekonferenzen spricht man von einer Entwicklung zur »Global Governance«, die auch als Ansatz zu einer »Weltinnenpolitik« im Sinne einer staatenübergreifenden Regelungs- und Gestaltungsfähigkeit der Welt-gemeinschaft gesehen wird.
  • (c) Im dritten Abschnitt des Referats wurde die in den (vor allem US-amerikanischen) Politikwissenchaften entwickelte »Governance-Conception« vorgestellt, die eine soziale Selbstorganisation von vielfältigen »Netzwerken« in einer weitgehend entstaatlichten Gesellschaft vorsieht.